Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Information provided according to Sec. 5 German Telemedia Act (TMG)
Primo Digital ist eine Marke der NOVA AETAS GmbH
NOVA AETAS GmbH Karnapp 25 21079 Hamburg Germany
+49 152 53194699 E-Mail: info@nova-aetas.com
‍Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registernummer: HRB 187513
Geschäftsführer: Philipp Falkenhagen
Steuernummer: 47/747/00922
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Philipp Falkenhagen
AGB der 24MORE GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle durch die
Primo Digital eine Marke der NOVA AETAS GmbH, Karnapp 25, 21079 Hamburg
für ihre Kunden erbrachten Leistungen.

Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als 24MORE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung (Textform genügt) von Primo Digital erforderlich.

§ 2 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
Primo Digital erbringt Leistungen im Bereich Social Media, insbesondere

• Content Production: Produktion und Postproduktion von Videos, Fotos, Grafiken, Texten und Audios.
• Social Media Konzeptionierung: Erstellung eines Konzepts, das die umfassende Grundlage der Arbeit auf den Sozialen Netzwerken darstellt.
• Community Management: Management der Kommentare, Anfragen und Markierungen innerhalb der jeweiligen Social Media Community des Kunden.
• Content Planung: Erstellung eines individuellen Content-Plans für die Social Media Kanäle des Kunden.
• Reportings: Erstellung von Performance- und Entwicklungsübersichten mit Hilfe von Analysetools.
• Content Optimization: Optimierung und Beschaffung von bereits vorhandenem und markenbezogenen Content für die Sozialen Netzwerke.
• Influencer Marketing: Beratung, Vermittlung und Betreuung von Influencern im Rahmen von Marketingkampagnen.
• Workshops / Konsultation: Fortbildungen und Beratungen von Unternehmen und Personen im Bereich Social Media.
• Social Recruiting: Konzeptionierung und Durchführung von Kampagnen auf den Sozialen Netzwerken zur Generierung von Bewerbungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Der Vertrag zwischen Primo Digital und dem Kunden kommt durch Abgabe eines schriftlichen Angebotes durch Primo Digital und schriftlicher Annahme des Angebotes („Auftragsbestätigung“) durch den Kunden zustande. Angebote von Primo Digital sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der konkrete Umfang der von Primo Digital an den Kunden zu erbringenden Leistungen sowie Zeitpläne, Fristen oder ähnliches ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes und den Abstimmungen bzw. Briefings zwischen dem Kunden und Primo Digital.
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich zu vereinbaren.
Digitale Content Pieces werden dem Kunden grundsätzlich per Dropbox zur Verfügung gestellt. Jede andere Form der Speicherung und/oder Übermittlung wird dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Leistungen („change request“) bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Primo Digital. Gegebenenfalls durch den change request entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, steht dem Kunden bei Lichtbildern pro Content Piece eine kostenfreie Änderungsschliefe zu (max. 10 Schnittbilder).
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Projekten und Leistungen durch den Kunden und/oder bei nachträglicher Leistungsänderung, stellt der Kunde Primo Digital von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei (z.B. durch Rent, Location-Mieten oder Reisekosten).
Primo Digital übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der für den Kunden erbrachten Leistungen.

§ 3 Leistungen Dritter
Auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist Primo Digital berechtigt, zur Ausführung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen. Von Primo Digital eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Primo Digital.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person (Influencer, Models, Bildbearbeiter) gegebenenfalls eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse nach dem KSVG zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird Primo Digital bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem und erforderlichen Umfang unterstützen.
Der Kunde wird Primo Digital insbesondere alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen, Materialien und Rechte, wie zum Beispiel Produktdaten, Vorlagen, Marken, Lichtbilder, Muster, Produkte, Aufnahmeobjekte, Zugänge zu Locations des Kunden, technische Maßnahmen, Models/Mitwirkende (zusammen „Arbeitsmaterialien“) rechtzeitig und vollständig für die Leistungserfüllung durch 24MORE zur Verfügung stellen. 24MORE führt keine Prüfung auf die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeitsmaterialien durch.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Primo Digital berechtigt, bis zur erforderlichen Mitwirkung des Kunden die vertraglichen Leistungspflichten auszusetzen.
Der Kunde trägt die Kosten, die dadurch entstehen, dass Leistungen infolge falscher, unvollständiger oder nachträglich geänderten Informationen von Primo Digital wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als sieben (7) Tagen, Primo Digital mitzuteilen, ob er eine von Primo Digital erbrachte Leistung annimmt oder ablehnt. Danach gilt der Vorschlag und/oder die Leistung als genehmigt.

§ 5 Vergütung
Es gilt die vertraglich vereinbarte Vergütung.
Die Vergütung ist sofort fällig. Bei Nichtzahlung gerät der Kunde innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsstellung in Verzug.
Alle Leistungen der Primo Digital, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für Auslagen sowie Miet- und Reisekosten. Primo Digital behält sich vor, einen Vorschuss auf die Vergütung vor Leistungserbringung einzufordern.
Im Fall einer Stornierung der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Kunden, berechnet Primo Digital wie folgt ein Ausfallhonorar: Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 30% der vereinbarten Vergütung, bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 50% der vereinbarten Vergütung und bei einer Stornierung innerhalb von 2 Tagen vor Beginn der Leistungserbringung 100% der vereinbarten Vergütung. Im Übrigen wird auf § 2 Nr. 7 dieser AGB verwiesen.
Bei Verwertungsgesellschaften anfallende Gebühren trägt der Kunde.
Die Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte
Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die Arbeitsmaterialien Primo Digital zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung zu stellen und dass die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt ebenso sicher, dass die auf Lichtbildern des Kunden abgebildeten Personen in die vertragsgemäße Nutzung, insbesondere in die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Lichtbilder durch Primo Digital eingewilligt haben. Sollte Primo Digital wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde Primo Digital von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern freistellen, die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung tragen sowie Primo Digital bei der Abwehr der Ansprüche im angemessenen Maße unterstützen.
Dem Kunden ist bekannt, dass an den Leistungen der Primo Digital (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Texte, Lichtbilder wie unter anderem Videos und Bilder, Animationen), gleich in welcher Form und auf welchem Medium, gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte zugunsten von Primo Digital bestehen.
Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer die Nutzungsrechte an den von Primo Digital für den Kunden erbrachten Leistungen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen mit dem Kunden, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Bundesrepublik Deutschland begrenztes Nutzungsrecht. Insbesondere bei Lichtbildern der der Kunden nur bei ausdrücklicher Einräumung entsprechender Nutzungsrechte zur Verbreitung und Vervielfältigung berechtigt. § 60 UrhG wird abbedungen.
Der Kunde ist ohne Zustimmung von Primo Digital nicht berechtigt, Leistungen der Primo Digital, insbesondere Lichtbilder zu bearbeiten und diese Bearbeitung zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlung behält sich Primo Digital die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Primo Digital ist berechtigt, bei allen Marketingmaßnahmen auf Primo Digital als Urheber in branchenüblicher Weise hinzuweisen bzw. diese zu signieren. Der Kunde hat (technisch) sicherzustellen, dass Primo Digital bei jeder Speicherung und Widergabe im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, gleich auf welchem Medium und in welcher Form, als Urheber in branchenüblicher Weise genannt ist.
Primo Digital ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Medien/Materialien und insbesondere auf ihrer Internetseite sowie den eigenen Social-Media-Kanälen mit Firma und Firmenlogo auf die (vormalige) Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen.

§ 8 Haftung
Primo Digital haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der im Auftrag des Kunden erbrachten Leistungen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Informationen, Materialien, Bilder, Videos, Produktkennzeichnungen, Content und/oder Marketingmaßnahmen des Kunden gegen das Wettbewerbsrecht, werberechtliche Vorschriften oder das geistige Eigentum sowie das Persönlichkeitsrecht Dritter (insbesondere Urheberrecht und Markenrecht) verstoßen. Weiter haftet Primo Digital nicht für Sachaussagen des Kunden zu seinen Produkten und/oder Dienstleistungen. Primo Digital wird den Kunden jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern sie Primo Digital bekannt werden.
Primo Digital haftet nicht für Dritte, die im Auftrag des Kunden zur Erbringung von Werbeleistungen eingesetzt werden (insbesondere Influencer).
Primo Digital haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haftet Primo Digital – soweit in § 8 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen Kunde und Primo Digital wird für die vertraglich vereinbarte Laufzeit geschlossen.
Die Parteien können den zwischen ihnen bestehenden Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde trotz zweifacher Mahnung mit Fristsetzung seinen Vergütungspflichten oder seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Der Kunde kann insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn Primo Digital mehrfach, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages verstößt.

§ 10 Vertraulichkeit /Datenschutz
Primo Digital verpflichten sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden sowie nicht öffentliche Informationen, die Primo Digital im Rahmen der Vertragserfüllung offengelegt werden, vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Dritten nicht offenzulegen, durch angemessene technische, organisatorische und rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.
Primo Digital wird bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über die bei Primo Digital gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Kunde hat das gesetzliche Recht auf Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung seiner personenbezogenen Daten.

§ 11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Für Lücken gilt dies entsprechend.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Kunden, die keine Verbraucher sind, ist das Landgericht Neuruppin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Primo Digital behält sich jedoch vor, Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
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